dieHetzgasse

Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative "Schützt Gründerzeithäuser vor Spekulation!" wurde am 15.6.2015 ins Leben gerufen und hatte die Zielsetzung, Immobilienspekulationen zu verhindern.

Am 18.08.2015 wurden die Forderungen der Bürgerinitiative zusätzlich als Petition im Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) eingebracht und von diesem am 1.6.2016 als begründet abgeschlossen   (Presseaussendung APA). Die Petition wurde von ca. 1600 BürgerInnen unterstützt.

Am 15.6.2016, dem Jahrestag der Gründung der Bürgerinitiative, wurden die Unterschriftenlisten im Rahmen der Kundgebung "Die Schutzzone kommt!" an Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou übergeben.

Vielen Dank an alle, die sich den Forderungen angeschlossen und die Bürgerinitiative / Petition mit ihrer Unterschrift untersützt haben! Ein besonderes Dankeschön auch an die Geschäfte und Unternehmen, die Unterschriftlisten aufgelegt haben.

"Schützt Gründerzeithäuser vor Spekulation!"

Beschreibung

Der geplante Abriss des Gründerzeithauses in der Hetzgasse 8 könnte zum Startschuss für den Abriss von vielen Gründerzeithäusern in Wien werden!

Aufgrund einer Diskrepanz zwischen dem Mietrechtsgesetz und der Wiener Bauordnung bestünde für Mieter die Gefahr, aus einem Haus mit bestehenden, unbefristeten Mietverträgen herausgeklagt zu werden, damit das Haus abgerissen werden kann*.

Das MRG schreibt eine Abrissgenehmigung vor, wenn Mieter in einem Wohnhaus vorhanden sind. Die Wiener BO sieht eine Abrissgenehmigung nur in Schutzzonen vor. Auch wenn man seine Miete pünktlich zahlt und sonst kein auffälliges Verhalten hat, könnte hier ohne Abrissgenehmigung eine Auflösung des Mietvertrages eingeklagt werden. (siehe MRG § 30 (2) Ziffer 14, Wiener Bauordnung §§60 ff)

Als zweite, zusätzliche Maßnahme wurde ein Interessensbescheid MRG § 30 (2) Zif. 15 bei der MA 64 gestellt. Es soll nun öffentliches Interesse sein, dass das Haus abgerissen wird und ein neues, für den Vermieter lukrativeres, Wohnhaus errichtet wird. Wird ein für den Vermieter positiver Bescheid erstellt, dann ist der unbefristete Mietvertrag der Mieter einfach aufgehoben.*

Die Hetzgasse 8

Das Gründerzeithaus liegt in einem Ensemble von Gründerzeithäusern. Weithin ist die gegliederte Fassade sichtbar, sogar den vorbeifahrenden Schnellbahnfahrgästen eröffnet sich ein einzigartiges Bild. Die mittlerweile verwitterte Schönheit des Hauses besticht mit aufwendig gearbeiteten Rosen- und Lorbeerkränzen und geschwungenen Fensterstürzen im Bereich der Fassade, und im gesamten Eingangsbereich.

Von U-Bahn und Schnellbahnstation Wien Mitte spazieren Touristen zum Kunst- und Hundertwasserhaus über die Untere Viaduktgasse. Der gesamte Bereich, die gesamte Hetzgasse besteht aus historistischen Gründerzeithäusern. Viele alte Häuser wurden in den letzten Jahren saniert. Das Viertel enorm aufgewertet.

ABER die Hetzgasse 8 ist sukzessive mehr und mehr verwahrlost und über 14 Jahre wurde die Sanierung hinausgeschoben. Die Stadt Wien (Eigentümer bis 2001) hat noch das Dach saniert, dann wurde an einen großen Konzern verkauft. Nun hat man sich für einen ABRISS entschieden.

Abriss und Neubau geplant

Anstelle der Hetzgasse 8 soll ein Neubau entstehen:

  • 10 Etagen
  • 69 Kleinwohnungen mit Balkonen zur Hetzgasse und Untere Viaduktgasse
  • 34 Autostellplätze in zwei Tiefetagen
  • Zwei Geschäfts- bzw. Lokaleinheiten
  • Hauseigener Kinderspielplatz im Hof

Dies würde das derzeitige Gründerzeitensemble des Ortes aufheben bzw. zerstören*.

(*subjektiv)

Forderungen

Wir fordern:

1. entsprechende Änderungen in der Wiener Bauordnung! Widersprüche zwischen dem Mietrechtsgesetz und der Wiener Bauordnung erleichtern Immobilienspekulation – Die eingereichte Klage Hetzgasse 8 darf kein Präzedenzfall werden!

In der Wiener Bauordnung soll verankert werden, dass auch für Miethäuser, die nicht in einer Schutzzone stehen, ein Abriss nur mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Dabei ist insbesondere auf die Rechte der Mieter dieser Häuser Bedacht zu nehmen. In der Wiener Bauordnung sollen Sanktionen für Eigentümer von Mietshäusern vorgesehen werden, wenn ein Eigentümer sein Haus über Jahre hinweg verfallen lässt. Ebenso soll verankert werden, dass die Stadt Wien eine Ersatzvornahme zur Sanierung des Hauses vornehmen muss, sobald der Zustand des Hauses für die Mieter unzumutbar wird.

Derzeit bestünde für Mieter die Gefahr, aus einem Haus mit bestehenden unbefristetem Mietverhältnis herausgeklagt zu werden, weil der Vermieter es abreissen will. Das MRG schreibt eine Abrissgenehmigung vor, wenn Mieter in einem Wohnhaus vorhanden sind. Die Wiener BO sieht eine Abrissgenehmigung nur in Schutzzonen vor. Auch wenn man seine Miete pünktlich zahlt und sonst kein auffälliges Verhalten hat, könnte hier eine Auflösung des Mietverhältnisses eingeklagt werden. Entscheiden wird das Gericht! (siehe MRG § 30 Abs 2 Ziffer 14, Wiener Bauordnung §§60ff). Wird die bereits eingereichte Klage zur Hetzgasse 8 ein Präzedenzfall, dann könnten generell Vermieter ihre Mieter mit unbefristeten Mietverträgen aus den Häusern klagen, nur weil dem Vermieter die vereinbarte Miete zu gering ist. Der Vermieter rechnet dann vor, dass das Haus nicht mehr wirtschaftlich sei und erklärt das Haus bei der Baubehörde als Abrisshaus. Mit überschaubarer Vorlaufzeit wäre dies flächendeckend auch in Häusern mit vielen Mietern möglich!

2. den Einsatz der Wiener Stadtregierung für Richtwerte und Mietzinsobergrenze auch bei allen Neubauten.

Für ein förderungsfrei, neugebautes Haus kann der Mietzins freihändig festgesetzt werden. Es gibt keine Richtwerte oder Mietzinskategorien. In der derzeitigen Wiener Mietzinslage bietet das geradezu einen Anreiz alte Häuser nieder zu reißen und durch Neubauten mit kleinen, teuren Wohnungen zu ersetzen.

3. Erweiterung der Schutzzone im Bereich Untere Viaduktgasse – Marxergasse – Löwengasse.

In Schutzzonen schreibt die Wiener Bauordnung eine Abrissgenehmigung vor. Außerhalb dieser können Hausbesitzer jederzeit ihre Häuser abreißen. Wir fordern daher die Ausdehnung der Schutzzone auf o. a. Bereich. Hier befinden sich wunderschöne Gründerzeitbauten, jedoch keine Schutzzone.